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Deckungsglücken in der Praxisinhaltsversicherung

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Schutz vor Versicherungslücken in der Praxisinhaltsversicherung
Häufig festgestellten Deckungslücken in bestehenden Versicherungsverträgen
Die Praxisinhaltsversicherung dient der finanziellen Absicherung vor bestimmten Schäden und ist eine übliche Versicherung für niedergelassene Ärzte. In meiner täglichen Arbeit als freier Versicherungsmakler stelle ich allerdings immer wieder fest, dass laufende Versicherungsverträge zu diesem Thema häufig Deckungslücken aufweisen.
Die Absicherung der elektrischen bzw. auch der medizinisch-technischem Geräte wird hier häufig nicht richtig berücksichtigt. Im Schadenfall kann es dann zu einer eingeschränkten Leistung bzw. zu einem kompletten Versagen der Versicherungsleistung kommen.
Heutzutage ist eine richtige Absicherung der medizinisch-technischen und elektrischen Geräte in der Praxisinhaltsversicherung unabdingbar. Ein Ausfall dieser Technik verursacht in der Regel hohe Reparatur-, Programmierungs- oder Wiederbeschaffungskosten.
Ich empfehle daher immer die Prüfung Ihrer Praxisinhaltsversicherung auf folgende Punkte.
1) Versicherungssumme
Häufig erliegt man als Kunde dem Gedanken, dass man die Versicherungssumme der Praxisversicherung analog des Buchwertes in der Bewertung seines Anlagevermögens festlegt. Allerdings muss hier immer der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass der Wert versichert werden muss, der aktuell den Ersatz der versicherten Sachen in gleicher Art und Güte ermöglicht.
Wird im Schadenfall festgestellt, dass die Versicherungssumme zu niedrig bemessen ist, wird eine Unterversicherung angerechnet. Diese mindert dann die Entschädigungsleistung (auch wenn kein Totalschaden vorliegt!)
2) Entschädigungsleistung des Wiederbeschaffungswert
In der Regel sind die versicherten Sachen in der Praxisinhaltsversicherung zum Neuwert (Wiederbeschaffungswert) versichert. Allerdings beinhalten viele Versicherungsbedingungen den Hinweis, dass trotz Neuwertabsicherung nur der Zeitwert ersetzt wird. Dies ist der Fall, wenn die versicherte Sache nur noch 40% des Neupreises entspricht. Die Folge wäre eine erhebliche Einschränkung der Leistung im Schadensfall. Die Problemstellung ergibt sich zwangsläufig bei elektrischen und medizinisch-technischen Geräten, die eine Nutzungsdauer von 2 Jahren überschreiten.
3) Welche Gefahren sind versichert?
Üblich besteht Versicherungsschutz für die versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub, Elementar und ggf. Glasbruch.
Auf die Absicherung der Gefahr Elektronik bei elektrische und medizinische-technische Geräte sollte nicht verzichtet werden.
Die Elektronikversicherung leistet auch bei Bedienungsfehlern von Mitarbeitern oder auch bei Überspannungsschäden durch Stromschwankungen.
Der reine Verschleiß ist allerdings immer ausgeschlossen.
4) Schäden durch Virenbefall (Cyberrisiken)
Schäden an elektrischen Geräten (inkl. PC, Netzwerk etc.) durch Virenbefall sind in vielen Praxisinhaltsversicherungen ausgeschlossen.
Das Risiko einen Schaden durch Virenbefall zu erleiden, ist allerdings gestiegen. Einen absolut sicheren Schutz gegen Viren und Hackerangriffen kann Ihnen dabei kein IT-Dienstleister anbieten. Die Kosten nach einem solchen Ereignis können sich schnell in Bereichen von 10.000 Euro bis 20.000 Euro entwickeln. Neben den Kosten für eine eventuelle Neubeschaffung oder Reparatur sind auch Kosten für die Wiederherstellung der Daten bzw. des funktionieren Netzwerkes zu berücksichtigen.
Ihre Praxisinhaltsversicherung sollte diese Schäden abdecken.
Zusammenfassend empfehle ich Ihnen Ihre Praxisinhaltsversicherung regelmäßig durch einen Fachmann auf die genannten Punkten prüfen zu lassen. Dies kann Ihnen im Schadenfall erhebliche Kosten sparen!

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